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Ältere Frau mit Hacken und Rechen über der Schulter im Gespräch mit älterem Mann mit Hut
Schocher © Staatsarchiv Aargau, StAAG_RBA1-1 (Uitikon) |
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Guten Tag! Mit dem Jahr 2018 beginnt bereits die Schlussphase der Forschungsarbeit der UEK: Die Redaktion der Publikationen ist in vollem Gang. Gerne werden wir Sie auch weiterhin über den Newsletter, unsere Website sowie über Facebook und Twitter über den Verlauf der Arbeit der UEK informieren. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre und auf diesem Weg ein gutes neues Jahr!
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Medienmitteilung
Die UEK und ein Forschungsteam des Sinergia-Projekts « Placing Children in Care 1940-1990» haben am 11. Januar 2018 eine Medienmitteilung veröffentlicht. In zwei Working Papers publizieren sie Forschungserkenntnisse zur Anzahl Solidaritätsbeitragsgesuche von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Gestützt auf biografische Interviews mit Betroffenen weisen die beiden Forschungsprojekte auf Herausforderungen und Schwierigkeiten hin, die mit der Einreichung eines Gesuchs verbunden sind. Die Medienmitteilung und die Working Papers finden Sie hier. Auf die Medienmitteilung haben mehrere Schweizer Medien reagiert.
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Neue Inhalte auf der Website
Wie
bereits im letzten Newsletter angekündigt, hat die UEK eine Working Paper-Serie
lanciert: Die Working Papers sind wissenschaftliche Texte,
in denen unsere Forscherinnen und Forscher Zwischenerkenntnisse thematisieren.
Sie geben Einblick in die laufenden Forschungsarbeiten und schlagen so
die Brücke zu den Schlusspublikationen. Die ersten Beiträge finden Sie hier.
In den letzten Monaten wurden zudem einige neue Quellen online gestellt.
Darunter befinden sich zum Beispiel zwei Bildquellen zu den Institutionen Bellechasse
und Hindelbank sowie
ein Beschwerdebrief der Familie einer betroffenen Person an das Eidgenössische
Justizdepartement. Hier gelangen Sie zu allen Quellenbeschrieben.
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Austausch mit Betroffenen
Am 2. November 2017 fand in Bern ein Austauschanlass der UEK mit
Betroffenen von administrativen Versorgungen und weiteren fürsorgerischen
Zwangsmassnahmen statt. In Form eines World Cafés bot sich am Vormittag für die
rund hundert Teilnehmenden die Gelegenheit, gemeinsam über verschiedene Fragen in Bezug auf die Forschung zu diskutieren. Am Nachmittag fanden spezifischere Diskussionen zu den einzelnen Forschungsfeldern statt. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der UEK informierten über diverse Forschungsfragen, Quellen und
Methoden aus ihrer Arbeit.
Ein
Bericht mit der Auswertung dieser Begegnung wird demnächst auf unserer Website
im Bereich Begegnungen publiziert. Auf Facebook und Twitter werden wir Sie darüber informieren.
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Am 2. November 2017 trafen sich die Forscherinnen und Forscher der UEK mit Personen, die von administrativen Versorgungen und anderen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen waren, zu einem gemeinsamen Austausch.
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Zusammenarbeit zum 1.
Mithilfe von digitalen Werkzeugen können komplexe Daten visualisiert werden: Dies hat sich auch die UEK vorgenommen. Im ersten Quartal 2018 publizieren wir auf unserer Website ein Visualisierungsprojekt, das einen Überblick über die «Anstaltslandschaft»
der Schweiz geben wird. Wo befanden sich die Institutionen, die im Zusammenhang mit der administrativen Versorgung stehen? Welche Arten von Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs gab es, und wie waren diese miteinander verknüpft? Welche Personen wurden in die jeweiligen Institutionen «versorgt»? Diesen und weiteren Fragen gehen wir mit den Visualisierungen nach. Das Projekt entstand in Zusammenarbeit mit DensityDesign, einer Forschungsgruppe des Design Departements des Politecnico di Milano. DensityDeisgn ist darauf spezialisiert, komplexe soziale, organisationelle und urbane Phänomene durch animierte Grafiken zu präsentieren.
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Zusammenarbeit zum 2.
Die Integrierung der Thematik der administrativen Versorgung in Lehrmittel ist ein zentrales Anliegen der UEK. In einem Interview, das die UEK mit einer betroffenen Person geführt hat, wurde zum Beispiel folgender Satz geäussert: «Und ich sage immer, ich bin erst zufrieden, wenn es in den Schulbüchern seinen Niederschlag gefunden hat. Dann kann man sagen, jetzt ist es passiert, weil dann wird es auch in den Schulen ein Thema bleiben.»Im Verlauf dieses Jahres erarbeitet die UEK gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Bern ein Lehrmittelprojekt. In diesem werden ausgewählte Ergebnisse aus der Forschung der UEK, historische Quellen und soziokulturelle Aspekte zur Geschichte der administrativen Versorgung didakisch aufbereitet. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Sekundarstufe I (obligatorische Schulzeit), wobei ebenfalls Materialien für die Mittelstufe (3.-6. Schuljahr) und Sekundarstufe II (Gymnasium) entwickelt werden.
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Legitimation und Delegitimation der administrativen Versorgungen
Verschiedene nationale und kantonale Gesetze lagen den
administrativen Versorgungen vor 1981 in der Schweiz zugrunde. Die UEK
interessiert sich dafür, wie diese Gesetze entstanden sind und wie sie später aufgehoben
wurden. An welchen Normen (soziale Schicht, Geschlecht, Arbeit, Sexualität
etc.) orientierten sich diese Gesetze? Wie und warum werden bestimmte Personen
als soziales oder politisches Problem dargestellt? Auf welche Meinungen und
Wissensgrundlagen stützten die Befürworter der administrativen Versorgungen
ihre Argumente? Welche Akteure stellten die administrative Versorgung wann und
wie in Frage und wie argumentierten diese kritischen Stimmen? All diese Fragen
sind wichtig, um zu verstehen, welche gesellschaftlichen und politischen
Strukturen, Prozesse und Mechanismen zu diesen Massnahmen an Jugendlichen,
Frauen und Männern geführt haben.
Quellen aus politischen und medialen Debatten
Für die historische
Kontextualisierung der Entstehung und der Aufhebung der administrativen
Versorgungsgesetze sind verschiedene Quellen aufschlussreich. Die Forscherinnen
und Forscher der UEK untersuchen einerseits Dokumente, die in direktem
Zusammenhang mit Gesetzesänderungen stehen. Dazu gehören beispielsweise Motionen,
Parlamentsdebatten, Kommissionsberichte,
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Protokolle der Verhandlungen von
Grossräten und Jahresberichte von Regierungsräten. Andererseits sind auch die
öffentlichen Debatten über die administrative Versorgung von Interesse. Durch
die Analyse von Zeitungsartikeln sowie von wissenschaftlichen Schriften und Studien – medizinische, psychiatrische, juristische oder sozialwissenschaftliche Abhandlungen – zu den Themenbereichen Armut, Alkohol, Prostitution, Jugenddelinquenz etc.
können die aufgeworfenen Fragen besser verstanden werden.
Einige Beispiele solcher Quellen werden auf der Website der UEK
vorgestellt. Das Werk «Crimes et anomalies mentales constitutionelles» der Psychiater
Auguste Forel und Albert Mahaim von 1902 stellte eine bedeutende medizinische
Grundlage für die administrative Versorgung von Menschen dar. Im Rahmen der
Abstimmung über das zweite Zürcher Versorgungsgesetz im Jahr 1925 vertrat eine
politische Gruppe in einem Zeitungsinserat die Parole «Wer gesund ist, soll
arbeiten!». 1939 reagierte eine Autorin im Bulletin der «Unions des femmes de
la Suisse romande» auf eine Verordnung der waadtländischen Behörden, welche die
«administrative Versorgung der die Gesellschaft gefährdenden Elemente» vorsah. Ein
Beispiel für eine historische Gesetzesänderung ist schliesslich die Motion des
Thurgauer Kantonsrats Rolf Weber, der 1971 die Totalrevision des Kalchrain-Gesetzes
von 1849 forderte. |
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News & Agenda
Hinweise auf News und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der UEK und zu verwandten Themen finden Sie jeweils auf unserer Website.
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Postfach
3003 Bern
Tel.: +41 58 463 31 16 (d, f)
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