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2018
Zwischenergebnis
11. Januar 2018

Forschungserkenntnisse zur Anzahl Solidaritätsbeitragsgesuche von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

11. Januar 2018
Die vom Bundesrat eingesetzte Unabhängige Expertenkommission (UEK) zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen vor 1981 und ein Forschungsteam aus dem Sinergia-Projekt «Placing Children in Care 1940-1990» weisen auf verschiedene Herausforderungen und Schwierigkeiten hin, die mit der Einreichung eines Gesuchs für einen Solidaritätsbeitrag verbunden sind und ein solches individuell erschweren oder auch ganz verunmöglichen können.
Die vom Bundesrat eingesetzte Unabhängige Expertenkommission (UEK) zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen vor 1981 und ein Forschungsteam aus dem Sinergia-Projekt «Placing Children in Care 1940-1990» weisen auf verschiedene Herausforderungen und Schwierigkeiten hin, die mit der Einreichung eines Gesuchs für einen Solidaritätsbeitrag verbunden sind und ein solches individuell erschweren oder auch ganz verunmöglichen können.

Diese Erkenntnisse stützen sich auf biografische Interviews, die mit Betroffenen von administrativen Versorgungen und von Heimplatzierungen geführt worden sind.

 

Die UEK Administrative Versorgungen verfolgt mit grossem Interesse die Diskussion über die Anzahl Gesuche beim Bundesamt für Justiz um einen Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Gemäss Bundesamt für Justiz sind bereits 4525 Gesuche (Stand 11.01.2018) eingereicht worden. Ist diese tiefer als erwartete Anzahl Gesuche wirklich überraschend? Was kann von den Forschungsarbeiten erfahren werden?

 

Die Forschungsarbeiten weisen auf die vielfältigen Gründe hin, warum nicht alle Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen werden. Nichtsdestoweniger schmälern diese Aussagen in keiner Weise die Bedeutung des Solidaritätsbeitrages. Aus der Zahl an Gesuchen zu folgern, dass es viel weniger Opfer gäbe als bislang angenommen, ist mit Sicherheit falsch.

 

Die UEK Administrative Versorgungen (Beitrag von Ruth Ammann und Alfred Schwendener) sowie das Sinergia-Projekt «Placing Children in Care 1940-1990» (Beitrag von Clara Bombach, Thomas Gabriel und Samuel Keller) kommen zu ähnlichen Resultaten in ihren jeweiligen Forschungsbereichen (siehe beide Texte anbei).

 

Gründe, die tendenziell zu einem Nicht-Gesuch führen können

Die Forschung gibt Einsichten in die Gründe warum ein Teil der Betroffenen kein Gesuch auf einen Solidaritätsbeitrag stellt, obwohl sie die Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die UEK hat rund 60 biografische Interviews mit ehemaligen administrativ versorgten Personen schweizweit geführt. Übereinstimmend zeigt das SNF Sinergia-Projekt «Placing Children in Care 1940-1990» vergleichbares für 37 ehemalige Heimkinder aus dem Kanton Zürich, die in einem Teilprojekt der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) «Lebensverläufe nach Heimerziehung» biografisch interviewt wurden. In den insgesamt fast 100 biografischen Interviews zeigen sich folgende Gründe, die Betroffene davon abhalten, ein Gesuch einzureichen:

  • Unmöglichkeit der Gesuchstellung: Viele Betroffene sind verstorben oder befinden sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Vielen der Betroffenen, die noch leben, fehlen die emotionalen oder gesundheitlichen Ressourcen, um ein Gesuch zu stellen.
  • Misstrauen gegenüber den Behörden und Angst vor erneuter Diffamierung bzw. Restigmatisierung: Um einen Solidaritätsbeitrag zu erhalten, müssen die Betroffenen ihr Gesuch beim Bundesamt für Justiz einreichen. Diesen allfälligen Kontakt mit einer staatlichen Behörde sowie die Erbringung eines entsprechenden Beleges ihrer Opfereigenschaft, werden häufig als eine erneute Einschränkung von Autonomie und Handlungsfähigkeit wahrgenommen. Die Aktensuche bedeutet zudem die Auseinandersetzung mit einem Erinnerungsprozess und die Konfrontation mit internen Akten der damaligen Behörden, die diffamierende bzw. stigmatisierende Zuschreibungen und Beurteilungen enthalten. Der Preis dieser Erinnerungsarbeit ist für die Betroffenen sehr hoch, da emotional enorm belastend, und viele, denen die nötigen Ressourcen fehlen (namentlich die im fortgeschrittenen Alter, die endlich «Ruhe» finden wollen), sind nicht bereit diesen zu bezahlen.
  • Gegenspieler und Selbstständigkeit: Die erschwerten Startbedingungen (wenig Schul- und Berufsbildung aufgrund der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Diffamierungen, Stigmatisierungen sowie Traumatisierungen) haben bei Betroffenen dazu geführt, auf Distanz zu den Behörden zu gehen, um sich vor erneuten Zugriffen zu schützen. Die durch hohe Resilienz gewonnene Autonomie und Selbstständigkeit kann dazu führen, dass die betroffenen Personen nichts von den Behörden verlangen wollen, auch keinen Solidaritätsbeitrag.
  • Angst vor den Reaktionen aus dem Umfeld: Die Einreichung eines Gesuches bedeutet auch, sich als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu erkennen zu geben. Viele Betroffene haben jahrzehntelang versucht, genau das zu vermeiden und ihre Vergangenheit vor ihrem Umfeld geheim zu halten. Für die Betroffenen sind die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sehr oft mit Schamgefühlen und Angst vor einer (Re-)Stigmatisierung verbunden.

 

Weitere relevante Informationen

Informationen über den Solidaritätsbeitrag und das Gesuchsverfahren sind hier zu finden:

www.bj.admin.ch/fszm.

Die Frist für eine Gesucheinreichung läuft bis am 31. März 2018.

 

Weitere Informationen über beide Forschungsprojekte:

http://www.uek-administrative-versorgungen.ch

http://www.placing-children-in-care.ch/

 

Medienmitteilung auf dem Portal der Schweizer Regierung.

 

 

Kontakt / Auskunft

Markus Notter, Präsident UEK

Tel. +41 79 623 18 53

Elie Burgos, Generalsekretär UEK

Tel. +41 58 461 89 41 / +41 78 613 76 66

sekretariat@uek.admin.ch

 

Prof. Dr. Thomas Gabriel, ZHAW

Tel. +41 58 934 88 52 / +41 79 501 15 99

thomas.gabriel@zhaw.ch

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