Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 03.04.2019 09:30 im Bereich Allgemein

Das Departement des Innern des Kantons St.Gallen veranstaltet am Samstag, 21. September 2019 in der Lokremise St.Gallen einen Gedenkanlass für Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Am Anlass wird des erlittenen Leids erinnert und ein Gedenksymbol eingeweiht.

Im Kanton St.Gallen wurden wie in der übrigen Schweiz teilweise bis in die 1980er-Jahre Kinder, junge Menschen und Erwachsene mit aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbaren Begründungen von Amtes wegen in Heimen, Anstalten, oder bei Privaten platziert. Die Gründe waren vielfältig: von allgemein schwierigen Verhältnissen, meist in armutsbetroffenen Familien, bis hin zu Verhaltensweisen ausserhalb der geltenden Normvorstellungen. Vielen dieser Menschen ist dabei grosses Leid widerfahren, das ihr Leben bis heute prägt.

 

Gedenkanlass und Zeichen der Erinnerung

 

Um an dieses dunkle Kapitel der St.Galler Geschichte zu erinnern, veranstaltet der Kanton einen Gedenkanlass. Dieser findet statt am Samstag, 21. September 2019, 14.00 Uhr in der Lokremise in St.Gallen. Anschliessend wird ein Erinnerungszeichen auf dem nahen Spielplatz Kreuzbleiche eingeweiht. Der Gedenkort und die Art des Erinnerungszeichens wurden in den letzten Monaten mit Beteiligung von Betroffenen bestimmt. Der Spielplatz als Standort verweist auf die Tatsache, dass es vielen Betroffenen aufgrund der staatlich angeordneten Massnahmen nicht vergönnt war, eine unbeschwerte Kindheit und Jugend zu erleben. An den Organisations- und Planungsarbeiten sind neben den Vertretern von Betroffenen und verschiedenen Stellen des Kantons zudem die Stiftung Opferhilfe, die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie die Stadt St.Gallen als Standortgemeinde beteiligt. Die Beteiligung der kommunalen Ebene ist insofern von Bedeutung, als viele konkrete Massnahmen von Gemeinden angeordnet worden sind. Weitere Organisationen und Institutionen haben ebenfalls ihre Teilnahme am Gedenktag angekündigt. Am Anlass selber sind unter anderem Beiträge von Betroffenen, von Regierungsrat Martin Klöti und von Historiker Prof. Jakob Tanner vorgesehen. 

 

Der Anlass richtet sich in erster Linie an Betroffene und ihre Angehörigen, ist aber grundsätzlich öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Viele Betroffene werden in den nächsten Monaten per Post ein Einladungsschreiben erhalten. Es ist aber aus Datenschutzgründen und aufgrund der Quellenlage nicht möglich, alle heute noch lebenden, von solchen Massnahmen betroffenen Menschen anzuschreiben. Deshalb erfolgt eine erste Ankündigung im Rahmen dieser Medienmitteilung.

 

Geschichte im Kanton St.Gallen wird aufgearbeitet

 

Der Gedenkanlass und das Zeichen der Erinnerung sind eingebettet in verschiedene Massnahmen des Kantons St.Gallen zu diesem Thema. Betroffene werden seit längerer Zeit vom Staatsarchiv und von der Stiftung Opferhilfe bei der Suche nach Akten zu ihrer Lebensgeschichte unterstützt. Entsprechende Dokumente und Hilfestellungen waren zudem gefragt, um die Gesuche von Einzelpersonen um einen Solidaritätsbeitrag des Bundes einzureichen. Die Stiftung Opferhilfe hat bis Ende 2018 479 Betroffene beraten. Von diesen Betroffenen haben bis letztes Jahr 423 Personen ein Gesuch für einen Beitrag gestellt. Auch das Staatsarchiv war in 354 Fällen beratend tätig. Der Kanton leistet ausserdem einen Beitrag von 900'000 Franken an den entsprechenden Fonds des Bundes. Im Weiteren laufen im Kanton St.Gallen Forschungsarbeiten zur historischen Aufarbeitung dieser Themenfelder.