Im Kanton Fribourg unterlag der Versorgungsentscheid hauptsächlich der Zuständigkeit der Oberamtmänner. Verschiedene kantonale Gesetze und Verfahren beinhalteten Internierungsmassnahmen. Vorliegend wird die betroffene Person aufgrund des Gesetzes über die Fürsorge und Wohlfahrt von 1928 interniert.

Dieses Gesetz erlaubt es dem Oberamtmann, «Personen, welche die ihnen gewährte Unterstützung missbrauchen oder sich nicht den Anordnungen des Gemeinde- oder Wohlfahrtsrats fügen, für eine Dauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr in einer Arbeitsanstalt zu internieren; Personen, die Unterstützung durch eine Wohlfahrtsinstitution erhalten, sich aber weigern, einer ihren Fähigkeiten entsprechenden und von den Fürsorgebehörden angezeigten Arbeit nachzugehen; Personen, welche nach wiederholter Verwarnung durch die Behörde, Unterstützung durch Hausieren erbetteln, obwohl sie durch den Wohlfahrtsrat unterstützt werden». (Art. 49)

 

Forschungsfragen

Die UEK interessiert sich unter anderem für die juristische Praxis, wobei sie versucht, die verschiedenen kantonalen Verfahren zur administrativen Versorgung zu identifizieren und zu verstehen.

Im Besonderen geht es darum, nachvollziehen zu können, wie die Gesetze in der Praxis angewandt wurden, zum Beispiel:

  • Gemäss welchen Verfahren und nach welcher Logik wurden die Entscheide getroffen?
  • Welche Akteure und Expertisen spielten im Laufe des Verfahrens eine Rolle?
  • Welche Personengruppen waren betroffen?
  • Welche Rekursmöglichkeiten standen den internierten Personen zur Verfügung ?
  • Lassen sich ausserdem, auf der Stufe der Rechtsgrundlagen sowie der Anwendungspraxis, eine gewisse Kontinuität oder (im Gegenteil) Veränderungen feststellen?

 

umgang mit der Quelle

Diese Quelle wurde in einem Dossier einer in Bellechasse (FR) internierten Person gefunden. Die Anstalt, in welcher die Internierung erfolgte, hat den Internierungsentscheid jeweils erhalten und im Dossier der betroffenen Person aufbewahrt.

Dieser Entscheid reichte aus, um eine Internierung anzuordnen. Wenn man Entscheide desselben Typus' vergleicht und untersucht, können wir erkennen, welche Elemente oft wiederkehrten und vielleicht auch, welche für die Begründung einer Internierung notwendig waren. Ist die Tatsache, dass das betroffene Individuum bereits zwei Strafurteile vorzuweisen hatte, ausschlaggebend? War es sein Auftreten in der Stadt, das problematisch war? Welche Verhaltensweisen kommen in den Begriffen «Landstreicherei» sowie «Bettelei» zum Ausdruck? Weshalb zog die Ordnungspolizei die administrative Versorgung einer strafrechtlichen Verurteilung vor?

Zusammenfassend müssen die grundlegenden Fragen gestellt werden: Welche Elemente haben zu diesem Entscheid geführt? Worauf basiert dieser? Wie wird diese Massnahme vor der Internierung vorbereitet und entschieden? Um diese Fragen zu beantworten, reicht die vorliegende Quelle allein nicht aus. Es gilt, mehrere solche Entscheide zu untersuchen. Ebenfalls ist es notwendig, Dokumente zu untersuchen, die mit dem Entscheid einhergehen, aber nicht im Dossier zu einer in Bellechasse internierten Person aufbewahrt sind. Die Frage, welche die weitere Recherche leitet, ist folgende: Kann man den Polizeibericht vom 20. Juli 1948, das Protokoll der Anhörung vom 21. Juli sowie andere Akten, welche den Fall betreffen und die im Versorgungsentscheid erwähnt werden, wiederfinden?

 

M. Lavoyer/Übersetzung UEK

 

Angaben zur Quelle

Préfecture de la Sarine, Canton de Fribourg: Internements à la maison de travail, Fribourg 1948.

Signatur: Staatsarchiv des Kantons Freiburg (StAF/AEF): Bestand Bellechasse, Dossier A 6737.

 

Bemerkungen

Um die Identität der von diesem Entscheid betroffenen Person zu schützen, wurden gewisse persönliche Daten für die Veröffentlichung geschwärzt.